AGB
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1. Geltung der Geschäftsbedingungen:
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Vermietservice Patric Frisch – Inh. Patric Frisch (Vermieter) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abänderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie schriftlich bestätigt. Alle Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Vermieters zustande. Gemietete Artikel sind Eigentum des Vermieters. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, bei Bedarf in Einzelfällen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. Die Mindestgröße für Mietaufträge beträgt EUR 30,00 Euro netto.
2. Mietpreis:
Der Mietpreis eines Artikels gilt für die Benutzung pro Teil und für max. 4 Tage ab Lager des Vermieters. Die Mietgebühr fällt auch dann an, wenn der Mieter die Mietartikel vorzeitig oder unbenutzt zurück gibt. Im Fall einer verspäteten Rückgabe fällt für jede neu angefangene Mieteinheit die volle Mietgebühr an. Der Mieter hat bei verspäteter Rückgabe den Vermieter schnellstmöglich zu informieren. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Übergabe und Rückgabe:
Das Leihgut wird dem Kunden in gereinigtem Zustand übergeben. Wird der Vermieter infolge höherer Gewalt an der Bereitstellung der Mietobjekte gehindert, so entfällt jegliche Haftung. Der Mieter hat bei der Übernahme der Mietartikel diese auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und mögliche Mängel dem Vermieter sofort zu melden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.
Der Mieter / Entleiher hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm geliehene Material (Porzellan, Gläser, Bestecke usw.) in grob vorgereinigtem Zustand in den entsprechenden Transportmitteln zurück geräumt wird. Dabei sind die auf den jeweiligen Kisten angegebenen Stückzahlen zu beachten, um Transportschäden zu vermeiden. Speziell bei Teller ist darauf zu achten, dass immer nur die auf den Transportboxen angegebene Tellergröße eingeräumt wird. Unterschiedliche Tellergrößen verursachen Bruch, der vom Mieter zu ersetzen ist.
Der Mieter erklärt sich bereit, die Mietobjekte pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Für Beschädigungen oder bei Verlust haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungs- oder Reparaturwertes. Exakte Bruch- und Verlustmengen werden erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess beim Vermieter ermittelt. Der Mieter hat das Leihgut dem Vermieter so zurück zu geben, dass der Vermieter dieses sofort maschinell reinigen kann. Grobe Essensreste und Fettreste hat der Mieter zu entfernen. Bei extremer Verschmutzung des Leihguts hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich angefallenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
4. Versicherung:
Die Mietobjekte sind während der Mietzeit nicht durch den Vermieter diebstahlversichert. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen. Dies beinhalten sowohl Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung entstehen als auch Schäden infolge höherer Gewalt wie Diebstahl, Brand, Unwetter, Wasser, Hagel oder Vandalismus. Eingriffe und Veränderungen an den Artikel dürfen nicht vorgenommen werden. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter die geliehenen Artikel für die Dauer des Ereignisses zu versichern.
5. Lieferservice:
Anlieferung im Umkreis von 30km um unser Lager Brachbach wird pauschal 20 Euro berechnet. Weitere Entfernungen bitte gesondert anfragen.
Bemessungsgrundlage der Transportkosten ist die Entfernung. Unsere Transportkosten beinhalten die Anlieferung und Abholung bis hinter die erste, ebenerdig verschließbare Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietguts sollte der Mieter oder eine bevollmächtigte Person anwesend sein. Das Eindecken und Einsammeln des Mietgutes sind im Mietpreis nicht enthalten. Für den Transport der Mietobjekte in Gebäuden, über Treppen, über nicht befahrbare Flächen etc. stellen wir je angefangene Stunde und Mitarbeiter 17,50 Euro in Rechnung. Bei Selbstabholung entfallen die Transportkosten. Bei Selbstabholung und Rückgabe ist der Mieter/Abholer für die Ladungssicherung verantwortlich.
6. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtmietbetrag ist bei Übernahme des Mietgutes, spätestens jedoch bei Abholung / Rückführung fällig. Bei Neukunden ist der Vermieter berechtigt, die Ware gegen Vorkasse und/ oder eine Kaution zu erheben, die dem Mieter zurückgezahlt wird, nachdem exakte Bruch- und Verlustmengen der Mietgegenstände ermittelt worden sind.
7. Storno des Auftrags:
Bis zu vierzehn Tage vor dem vereinbarten Liefertermin kann ein Auftrag kostenfrei storniert werden. Bei der Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt wird dem Mieter 1/3 des Mietpreises berechnet, es sei denn, eine Weitervermietung der abbestellten Artikel ist möglich. In diesem Fall stellt der Vermieter nur seine bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.
8. Erfüllungsort:
Erfüllungsort und Gerichtstand ist 57518 Betzdorf.
Die für das gerichtliche Mahnverfahren geltenden Zuständigkeitsvorschriften bleiben unberührt.
Nach § 26 des Datenschutzgesetzes sind wir verpflichtet, Sie zu informieren, dass wir geschäftsnotwendige und im Rahmen des BDSG zulässige Daten von Ihnen speichern. Dies sind natürlich nur solche Daten, die direkt aus unseren vertraglichen Verhältnissen miteinander stammen.